Baumfällung

Bäume fällen – sorgfältig, sicher und regelkonform

Ein Baum dient bei der Gartengestaltung als Strukturelement und im Sommer lässt sich unter ihm ein schattiger Sitzplatz einrichten. Manchmal wird der Baum aber auch einfach zu groß, er stört oder ist krank und stellt daher eine Gefahr dar.  Doch Vorsicht: Selbst im eigenen Garten darf man nicht so einfach Bäume umsägen. Wann Baumfällen verboten ist und worauf Sie achten müssen.

Wann ist der ideale Fällzeitpunkt?

Bäume im Garten werden am besten zwischen November und Februar gefällt. Dann enthält das Holz weniger Wasser. Es trocknet schneller und kann früher als Brennholz verwendet werden. Ein Vorteil ist auch, dass dann die Laubbäume keine Blätter tragen und der Bewuchs um Bäume oftmals zurückgeschnitten ist, was den Zugang und die Arbeiten erleichtert.

  • Welche Bäume dürfen gefällt werden?

    Grundsätzlich gilt: Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 Zentimetern nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Welche Genehmigungen und Rechtsvorschriften zu beachten sind, ist in den Gemeinden oder Ordnungsämtern einzusehen. Übrigens: Obstbäume in Schrebergartenanlagen fallen nicht unter diese Vorschriften. Hier gelten andere Satzungen. Walnussbäume sind keine Obstbäume, sondern Laubbäume, was wiederum bedeutet, dass diese wie Laub- und Nadelbäume behandelt werden.

  • Welche Verordnungen gilt es zu beachten?

    Gerade in Gegenden mit hoher Besiedlungsdichte stehen Bäume unter einem besonderen Schutz. Gehölze ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Alter sind dann laut Baumschutzverordnung zu erhalten. Baumbesitzer sollten sich daher zuerst immer bei der Gemeindeverwaltung erkundigen. Darüber hinaus kann es unter Umständen auch nötig sein, einen neuen Baum in der unmittelbaren Gegend zu pflanzen, damit der Baum gefällt werden darf. Dies sehen zumindest die Eingriffs-Ausgleichs-Regelung sowie teilweise die Bauleitplanungen vor. 

  • Wann darf man Bäume NICHT fällen?

    Vom 1. März bis 30. September ist das Fällen von Bäumen in der Regel verboten. Dann schützt das Bundesnaturschutzgesetz nistende Vögel. Wann darüber hinaus Bäume gefällt werden dürfen, regeln bestimmte Vorschriften, unter anderem die Baumschutzsatzung (§ 29 Bundesnaturschutzgesetz). Sie und andere Gesetze und Ordnungen können von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich sein. Wir beraten Sie gerne!

  • Wann wird der Zeitraum noch erweitert?

    Befinden sich Vogelnester, Bruthöhlen von Fledermäusen oder Nester von Wespen oder Hornisse in dem Baum, dann darf dieser auch zwischen Oktober und Februar nicht gefällt werden. Der Baum steht dann unter Naturschutz. 

  • Wann droht richtig Ärger?

    Manchmal kann es auch erforderlich sein, dass die Nachbarn vor der Fällung eines Gartenbaumes ihr Einverständnis geben müssen. Bei sogenannten Grenzbäumen ist das beispielsweise so. Steht ein Gehölz unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, gehört es mehreren Eigentümern. Das Gleiche kann für Bäume in Gärten von Eigentumswohnungen gelten. Selbst wer ein Sondernutzungsrecht für einen bestimmten Gartenanteil hat, sollte sich hier mit dem Absägen eines Baumes zurückhalten. Auf der Eigentümerversammlung muss dies in der Regel erst von der Mehrheit der Miteigentümer beschlossen werden. Wer Gehölze eigenmächtig und ohne die Zustimmung der anderen Eigentümer entfernt, macht sich unter Umständen schadensersatzpflichtig.

Baumstumpf entfernen


Wenn Sie den Baum erfolgreich gefällt haben, wird der Baumstumpf abgetötet – andernfalls treibt dieser wieder erneut aus. Mit einer Fräse oder Muskelkraft können Sie den restlichen Baum samt Wurzelwerk entfernen.

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